Impressum.

Inhaberin Monday People GmbH
Anja Innerhofer

Firmensitz
Sportstraße 329
5733 Bramberg
Österreich

USt-IdNr. ATU78550113

Aufsichtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Zell am See

Anwendbare Rechtsvorschriften
http://www.ris2.bka.gv.at

Rechtsform
GmbH

Gründungsjahr
2022

Online Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr. Sie können allfällige Beschwerde auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Wortmarke Monday-People, 05/2022


Datenschutzerklärung.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ich verarbeite Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informiere ich Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen meiner Website.

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Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.Mein Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung meines Angebotes und meines Webauftritts. Da mir die Privatsphäre meiner Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert. Die Nutzerdaten werden für die Dauer von 6 Monaten aufbewahrt.Ihre

Rechte
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Bei weiteren Fragen zum Datenschutz:
datenschutz@monday-people.de


Informationspflicht & AGB.

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Haftung für Inhalte dieser Webseite
Die Inhalte meiner Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehme ich jedoch keine Gewähr. Als Diensteanbieter bin ich für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Ich bin jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werde ich diese Inhalte umgehend entfernen.

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Urheberrecht
Ich bin bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Meine erstellten Inhalte und Werke auf dieser Webseite unterliegen dem Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfts- und Rechtsbeziehungen von Monday People GmbH (nachfolgend „MONDAY“), und dem/der Auftraggeber/in (nachfolgend „Kunde“) betreffend die Erbringung von Personalvermittlung, Personalberatung und Consulting-Leistungen. Sämtliche Verträge und Vereinbarungen in diesen Geschäftsbereichen schließt MONDAY nur auf Grundlage dieser AGB ab; abweichende Bedingungen des/der Kunden/Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, MONDAY stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Darüber hinaus gelten diese AGB auch für alle weiteren, zukünftigen Geschäfte zwischen MONDAY und dem/der Kunden/Kundin, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf, wobei individuelle, im Einzelfall mit dem/der Kunden/Kundin getroffene Vereinbarungen, die jedoch in einem schriftlichen Vertrag geschlossen werden bzw. von MONDAY schriftlich bestätigt werden müssen, Vorrang vor diesen AGB haben. Die gegenständlichen AGB bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrages seitens MONDAY.

Stillschweigen zu Geschäftsbedingungen des/der Kunden/Kundin gilt keinesfalls als Zustimmung zur Geltung der Geschäftsbedingungen des/der Kunden/Kundin. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen iSd § 1 KSchG [mit Sitz in Österreich]

2. Vertragsschluss und Durchführung

Die Parteien vereinbaren einzelvertraglich und schriftlich alle Details, die im Hinblick auf die Leistungen von MONDAY relevant sind. Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom/von der Kunden/Kundin erteilte Auftrag von MONDAY schriftlich, per Fax oder E-Mail angenommen wurde. Als Tag des Vertragsabschlusses gilt der Absendetag der Annahmeerklärung. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien finden nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt werden. 

Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich, MONDAY alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und/oder Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile, Informationen zur Unternehmensstruktur und notwendige Hintergrundinformationen, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Erbringung der Leistung durch MONDAY erforderlich sind.

MONDAY führt bei Recruitingprozessen ein erstes Auswahlverfahren sowie eine ordnungsgemäße Prüfung des Kandidatenprofils durch und präsentiert dem/der Kunden/Kundin Kandidaten/Kandidatinnen, bzw. empfiehlt passende Profile, wobei die von MONDAY zu dem/der jeweiligen Kandidaten/Kandidatin gemachten Angaben auf den Auskünften und Informationen des/der Kandidaten/Kandidatin beruhen. MONDAY übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben sowie für die Echtheit und Richtigkeit allenfalls weitergeleiteter Dokumente. Die abschließende Prüfung der Eignung des/der Kandidaten/Kandidatin, die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen sowie die Endauswahl eines/einer Kandidaten/Kandidatin obliegt daher dem/der Kunden/Kundin. 

Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich, MONDAY unverzüglich, aber spätestens binnen 14 Tagen, schriftlich darüber zu informieren, wenn zwischen ihm/ihr oder einem mit ihm/ihr verbundenen Unternehmen und einem/einer von MONDAY vermittelten Kandidaten/Kandidatin (Bewerber/Bewerberin) ein Arbeits- oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, sowie MONDAY in diesem Zuge auch über die mit dem/der Kandidaten /Kandidatin getroffene Vergütungsregelung in Kenntnis zu setzen. Der/die Kunde/Kundin verpflichtet sich, MONDAY und dem Kandidaten/der Kandidatin innerhalb von 48 Stunden nach Übersendung des Profils sowie innerhalb von 72 Stunden nach einem Interview mit dem Kandidaten /der Kandidatin Feedback zu geben, um einen effektiven Suchprozess zu gewährleisten.

3. Honorar

Die Höhe des jeweiligen an MONDAY zu leistenden Honorars ergibt sich aus dem von dem/der Kunden/Kundin unterzeichneten Rahmenvertrags, des Angebots oder der Auftragsbestätigung von MONDAY. 

Wurde zwischen dem/der Kunden/Kundin und MONDAY keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der/die Kunde/Kundin mit einem/einer von MONDAY vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin einen Vertrag zur Festanstellung oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis ab, beträgt das Honorar 28% des im Vertrag mit dem/der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin vereinbarten jährlichen Bruttogehalts, das sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen (erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige) zusammensetzt, so dass Bemessungsgrundlage das zu erwartende Bruttogehalt innerhalb der ersten 12 Monate bei 100%iger Zielerreichung des/der Kandidaten/Kandidatin ist. Ist aufgrund des Vertragstyps eine solche Berechnung nicht möglich (z.B. freiberufliche Tätigkeiten) berechnet sich das zur Berechnung heranzuziehende Gehalt anhand der üblichen Vergütung. Hinzurechnet wird immer die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diesbezüglich keine Befreiung vorliegt.

Der Honoraranspruch entsteht auch dann, 

  1. wenn zwischen dem/der Kunden/Kundin und dem/der Kandidaten/Kandidatin innerhalb von 12 Monaten, nachdem MONDAY ihn/sie dem/der Kunden/Kundin vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem/der Kunden/Kundin oder einem mit diesem/dieser verbundenen Unternehmen abschließt.

  2. wenn der/die Kunde/Kundin einen/eine Kandidaten/Kandidatin zunächst ablehnt oder sich der/die Kandidat/Kandidatin gegen den Vertragsschluss mit dem/der Kunden/Kundin entscheidet, sodann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation doch noch ein Vertrag oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen Kunde/Kundin und Kandidat/Kandidatin zustande kommt.

  3. wenn Monday People den Kandidaten/Kandidatin und den Kunden/Kundin miteinander bekannt gemacht hat, es aber aus verschiedenen Gründen zunächst nicht zu einem Interviewprozess kam, Kandidat/Kandidatin und Kunde/Kundin, aber binnen 12 Monaten ein Arbeitsverhältnis eingegangen sind.

  4. wenn der/die Kandidat/Kandidatin von dem/der Kunden/Kundin oder einem mit dem/der Kunden/Kundin verbundenen Unternehmen für eine andere Position als diejenige, für die er/sie ursprünglich vorgestellt wurde, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis eingeht.

Hat sich ein/eine von MONDAY vorgeschlagene/r Kandidat/Kandidatin bereits selbständig bei dem/der Kunden/Kundin beworben oder wurde diese/r Kandidat/Kandidatin bereits über einen Dritten dem/der Kunden/Kundin vorgestellt, ist der/die Kunde/Kundin verpflichtet, MONDAY unverzüglich nach Erhalt des Kandidatenprofils darüber schriftlich zu informieren. MONDAY wird in diesem Falle hinsichtlich dieses/dieser Kandidaten/Kandidatin keine weiteren Leistungen erbringen. Erfolgt jedoch keine Information des/der Kunden/Kundin an MONDAY oder beauftragt der/die Kunde/Kundin die weitere Abwicklung durch MONDAY und es kommt es zu einer Einstellung oder einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis zwischen dem/der von MONDAY vorgestellten Kandidaten/Kandidatin und dem/der Kunden/Kundin innerhalb von 12 Monaten ab der Vorstellung des/der jeweiligen Kandidaten/Kandidatin durch MONDAY, ist MONDAY berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verrechnen.  

Der Honoraranspruch entsteht auch unabhängig davon, ob MONDAY eine schriftliche Bestätigung zur (schriftlichen) Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den/der Kunden/Kundin vorlag.

Falls nicht anders vereinbart, werden bei Abbruch des Projekts oder vorzeitiger Beendigung des Projekts seitens des/der Kunden/Kundin 30% des Honorars berechnet.

Zusätzliche, auf ausdrücklichen Wunsch des/der Kunden/Kundin geschaltete Anzeigen und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung notwendigen Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den/die Kunden /Kundin verrechnet.

5. Fälligkeit

Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Ersatzbemühungen

Kündigt ein/eine von MONDAY vorgestellter/vorgestellte und sodann seitens des/der Kunden /Kundin eingestellter/eingestellte Kandidat/Kandidatin oder kündigt der/die Kunde/Kundin einem/einer solchen Kandidaten/Kandidatin innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt oder tritt ein/eine solcher/solche Kandidat/Kandidatin das Arbeitsverhältnis nicht an, wird sich MONDAY für einen Zeitraum von 3 Monaten bemühen, einen Ersatz für die vertraglich vereinbarte Position zu finden. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Ersatzvermittlung wird jedoch ausdrücklich nicht gegeben. 

Wurde ein/eine solcher Kandidat/Kandidatin ohne schriftlichen Vertrag, proaktiv, von MONDAY vorgestellt und kam es in der Folge zu einem Vertragsverhältnis zwischen dem /der Kunden/Kundin und dem/der Kandidaten/Kandidatin, leistet MONDAY keine Ersatzbemühungen.

7. Beendigung der Vertragsbeziehung

Wurde einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, kann der einzelne Auftrag jederzeit von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten beendet werden. Bis zum Beendigungszeitpunkt entstandene Kosten (z.B. Anzeigenkosten oder nachgewiesener Rekrutierungsaufwand) sind MONDAY ohne Abzug zu erstatten. Wurde einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Vertragslaufzeit 12 Monate.

8. Haftung

MONDAY schließt jede Haftung für Schäden des/der Kunden/Kundin aus. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens MONDAY oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens MONDAY einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung seitens MONDAY für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den/die Kunden/Kundin ist ausgeschlossen.

Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des/der Kunden/Kundin sitzen die Erhebung einer unverzüglichen, schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus.

MONDAY übernimmt keine Garantie für die Eignung der vermittelten Kandidaten/Kandidatinnen, insbesondere nicht für die dem/der Kunden/Kundin obliegenden Prüfung von sämtlichen Qualifikationen und Referenzen (vgl. Ziffer 2) sowie arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, die notwendig sind, um im vorgesehenen Einsatzland arbeiten zu dürfen.

9. Datenschutz

MONDAY verpflichtet sich gegenüber dem/der Kunden/Kundin zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde/die Kundin über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über MONDAY zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Hinsichtlich der dem/der Kunden/Kundin von MONDAY übermittelten personenbezogene Daten von Bewerbern/Bewerberinnen oder Kandidaten/Kandidatinnen hat der/die Kunde /Kundin die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Bewerbungsunterlagen und Daten von Kandidaten/Kandidatinnen nicht an Dritte zu übermitteln und nach Wegfall des Zweckes zu löschen. Mit Übermittlung von personenbezogenen Daten an den/die Kunden/Kundin wird der/die Kunde/Kundin in Hinblick auf diese personenbezogenen Daten Verantwortlicher/Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrund-verordnung, (EU) 2016/679, (DSGVO). Die Verwendung solcher von MONDAY an den/die Kunden/Kundin vermittelten personenbezogenen Daten für andere Zwecke als die Bewertung und Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen bzw. die Begründung eines Dienstverhältnisses ist unzulässig und wird hiermit ausdrücklich untersagt.

14. Schlussbestimmungen

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von MONDAY ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen des/der Kunden/Kundin entweder von MONDAY ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

Auf Verträge zwischen MONDAY und dem/der Kunden/Kundin findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für Streitigkeiten zwischen MONDAY und dem/der Kunden/Kundin wird als Gerichtsstand Österreich vereinbart. MONDAY ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtstand des/der Kunden/Kundin zu klagen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarung unwirksam oder unzulässig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame/unzulässige Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen/unzulässigen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Absehen vom Erfordernis der Schriftform.

Der/die Kunde/Kundin hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift gegenüber MONDAY umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung gelten Schriftstücke als dem/der Kunden/Kundin zugegangen, wenn sie an die der MONDAY zuletzt bekanntgegebenen Adresse gesandt wurde. Wünscht der/die Kunde/Kundin im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekanntgegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird MONDAY diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.